Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

der SAM Enterprise UG (haftungsbeschränkt), Marke Digital Roar, Osningstraße 25, 33605 Bielefeld

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Digital Roar und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Digital Roar stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungen

Digital Roar erbringt Beratungs- und Dienstleistungen im E-Commerce, insbesondere zu Amazon-Listings, PPC-Kampagnen, Amazon-SEO, Strategie und Online-Shops. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.

§ 3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Beratungstermin vereinbart und von Digital Roar bestätigt wurde oder der Kunde ein individuelles Angebot annimmt. Einzelheiten regelt das jeweilige Angebot oder der Vertrag.

§ 4 Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und wird vor Beginn der Zusammenarbeit festgelegt, ebenso die Zahlungsmodalitäten.

§ 5 Haftung

Digital Roar haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Digital Roar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§ 6 Datenschutz

Digital Roar hält die geltenden Datenschutzvorschriften ein und behandelt Kundendaten vertraulich. Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragserfüllung verwendet und nur weitergegeben, soweit das gesetzlich vorgesehen oder für die Leistung erforderlich ist. Näheres steht in der Datenschutzerklärung.

§ 7 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Bielefeld.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Stand: Oktober 2026